binuscan LIZENZVEREINBARUNG Lesen Sie die folgenden Bestimmungen und Bedingungen sorgfältig und in Ruhe durch BEVOR SIE DIESE SOFTWARE INSTALLIEREN. Durch das Installieren dieser Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen und Konditionen. Sollten Sie Ihr Einverständnis hierzu nicht erklären, müssen Sie dieses Paket sofort an Ihren Händler zurückgeben, ohne es zu installieren; der Kaufpreis wird Ihnen dann erstattet. §1. LIZENZ. binuscan erteilt Ihnen hiermit das nichtexklusive Recht zum: (a) Nutzen der Software dieses Paketes in dem Land, in dem es gekauft wurde, zu den in dieser Vereinbarung getroffenen Bedingungen auf einem beliebigen einzelnen Computer. (b) Nutzen der in diesem Paket enthaltenen Dokumentation in dem Land, in dem es gekauft wurde, zu den in dieser Vereinbarung getroffenen Bedingungen zur Unterstützung der Arbeit mit genannter Software. (c) Lesen der Software in und aus dem Speicher eines beliebigen einzelnen Computers und der Erstellung einer Sicherheitskopie unter der Voraussetzung, daß diese Kopie alle einschränkenden Bedingungen und Urheberrechtserklärungen der in diesem Paket enthaltenen Software beinhaltet. §2. EINSCHRÄNKUNGEN. Sie verplichten sich, keinesfalls: (a) die Software gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu benutzen. (b) Software oder Dokumentation außer zu den unter §1(c) genannten Bedingungen zu kopieren. (c) Unterlizenzen zu erteilen, die Software oder Dokumentation ganz oder teilweise zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu übergeben. (d) Software und Dokumentation außerhalb des Kauflandes zu nutzen. (e) Software oder Dokumentation ganz oder in Teilen nach Auslaufen, Kündigung oder Stornierung dieser Vereinbarung oder jeglicher hier erteilter Lizenz, zu nutzen. §3. GARANTIE. Einschränkung von Einwendungen und Haftung. (a) Das die Software beinhaltende Speichermedium besitzt eine Garantie auf Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Erhalten der Software. Der Käufer kann ausschließlich den Ersatz des fehlerhaften Datenträgers oder auf Wunsch die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, vorausgesetzt er informiert binuscan schriftlich über die Fehlerhaftigkeit und gibt das gesamte erworbene Paket mit dem fehlerhaften Datenträger, der Dokumentation und dem Sicherheitsdongle innerhalb der 30-tägigen Garantiefrist an die folgende Anschrift zurück: binuscan - International Sales Division, 4-6 Avenue Prince Héréditaire Albert, MC-98000 MONACO. (b) Mit Ausnahme des in §3(a) genannten Garantiefalles werden die Software und Dokumentation ausdrücklich im "Istzustand" geliefert, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen, auch bezüglich der, aber nicht beschränkt auf, Tauglichkeit für einen bestimmten Verwendungszweck oder die Handelbarkeit. Der Käufer übernimmt jegliche Haftung für die Auswahl und Nutzung von Software und Dokumentation. binuscan übernimmt keinerlei Haftung für Fehler und Fehlfunktionen, Defekte oder Datenverluste, die im Zusammenhang mit oder aufgrund der Nutzung der Software und/oder der Dokumentation entstehen. (c) Binuscan haftet nicht für irgendwelche indirekten oder direkten Folgeschäden oder verlorenen Gewinne durch die Software und/oder Dokumentation, oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Software und/oder Dokumentation, selbst wenn binuscan auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall darf die Haftung von binuscan, falls gegeben, den Kaufpreis überschreiten, den der Kunde für Software und Dokumentation entrichtet hat. (d) In manchen Ländern werden möglicherweise die hier gemachten Haftungsbeschränkungen der obigen Garantiebedingungen keine Gültigkeit haben. Der Käufer kann dann gegebenenfalls weitergehende Rechte geltend machen. Es obliegt dem Käufer, das Recht seines Landes auf solche Möglichkeiten zu prüfen. §4. LAUFZEIT. Die Laufzeit dieser Vereinbarung und der nach §1 erteilten Nutzerlizen beginnt mit der Öffnung des Paketes durch den Käufer und endet mit der Einstellung der Nutzung durch diesen. §5. KÜNDIGUNG. Diese Vereinbarung und die darin erteilte Nutzerlizenz kann von binuscan einseitig gekündigt werden, wenn der Käufer eine der Vertragsbedingungen verletzt. Der Käufer kann die erteilte Lizenz kündigen, indem er binuscan schriftlich benachrichtigt und das gesamte erworbene Paket mit der Software, der Dokumentation und dem Sicherheitsdongle an binuscan zurückgibt. §6. ALLGEMEINES. (a) Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinstimmung beider Parteien in Bezug auf die Software und die Dokumentation dar und ersetzt jegliche frühere mündliche, schriftliche oder andere Aussage oder Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann nur in Schriftform von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von binuscan ergänzt werden. binuscan verwirft ausdrücklich jegliche Änderung oder zusätzliche Konditionen zu dieser Vereinbarung. (b) Eigentumsrechte an Software und Dokumentation verbleiben ausschließlich bei binuscan gemäß der ausdrücklich beschränkten und nicht exklusiven Nutzerlizenz aus §1. (c) Software und Dokumentation dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch binuscan nicht aus dem Kaufland ausgeführt werden. Wird eine solche Genehmigung erteilt, unterliegt der Export den einschlägigen Bestimmungen und Gesetzen dieses Landes. (d) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Fürstentums Monaco. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, das Fürstentum Monaco. DURCH INSTALLIEREN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, SOWIE IHR EINVERSTÄNDNIS, AN DEREN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.